Amtsenthebungsgesetz: Israels Oberstes Gericht berät erneut
Israels Oberstes Gericht hat sich erneut mit Petitionen gegen ein Gesetz befasst, das die Amtsenthebung eines Ministerpräsidenten erschwert. 11 der insgesamt 15 Richter kamen dazu heute in Jerusalem zusammen. Die Anhörung endete am Abend nach rund acht Stunden. Mit einer Entscheidung wird Medienberichten zufolge bis spätestens Januar gerechnet.
Israels Parlament hatte die Gesetzesänderung im März verabschiedet. Demnach wäre eine Amtsenthebung nur wegen psychischer oder anderer gesundheitlicher Gründe möglich. Außerdem ist dafür eine Mehrheit von 75 Prozent der Regierung und von mindestens 80 der 120 Abgeordneten notwendig. So soll eine Einflussnahme des Obersten Gerichts oder der Generalstaatsanwaltschaft verhindert werden.
Die Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara hatte die Aufhebung des Gesetzes gefordert, weil es persönlich auf den Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu zugeschnitten sei. Netanjahu ist aktuell wegen Betrugs, Untreue und Bestechlichkeit angeklagt.
Gesetz zu Netanjahus Nutzen?
Die Beratungen am Donnerstag konzentrierten sich nach Angaben der obersten Richterin Esther Chajut auf die Frage, ob die Gesetzesänderung erst nach der nächsten Parlamentswahl in Kraft treten sollte.
Es wird davon ausgegangen, dass der Regierungschef sich mit dem Gesetz dagegen absichern will, wegen eines möglichen Interessenkonflikts des Amtes enthoben zu werden.
Netanjahus Regierung treibt seit Jahresbeginn einen höchst umstrittenen Umbau der Justiz voran. Im Rahmen des umfassenden Gesetzesvorhabens hatte das Parlament im Juli eine weitere Änderung eines Grundgesetzes verabschiedet, die vor rund zwei Wochen Teil einer Anhörung des Gerichts war.
Keine schriftliche Verfassung
Eliad Schraga von der Bewegung für Qualitätsregierung sagte bei der Anhörung: Netanjahu sei „eine Art goldenen Käfig gebaut“ worden, um ihn vor der Justiz zu schützen und forderte das Gericht auf, dagegen vorzugehen.
Mitglieder der Regierung argumentierten heute erneut, den Richtern fehle die Befugnis, über Änderungen von Grundgesetzen zu entscheiden, da sie – anders als Abgeordnete oder Minister – nicht direkt vom Volk gewählt werden. Justizminister Jariv Levin sagte vor den Beratungen, die Anhörung sei mit einer Debatte zur Annullierung von Wahlergebnissen vergleichbar.
Der Staat Israel hat keine schriftliche Verfassung und fußt stattdessen auf einer Sammlung von Grundgesetzen. In Israels Geschichte wurde bisher noch nie ein Grundgesetz oder eine Änderung eines Grundgesetzes aufgehoben. Sollte dies geschehen und die Regierung die Entscheidung nicht akzeptieren, droht dem Land eine Staatskrise. (dpa/dl)
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