Bundesregierung beschließt Kindergrundsicherung
Die Bundesregierung hat die hart umkämpfte Kindergrundsicherung beschlossen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen.
Künftig sollen bisherige Leistungen wie Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder und Kinderzuschlag gebündelt werden. Durch mehr Übersichtlichkeit und eine zentrale Plattform sollen auch Familien erreicht werden, die bisher aus Unkenntnis oder wegen bürokratischer Hürden ihnen zustehendes Geld nicht abrufen. Der Gesetzentwurf muss nun noch Bundestag und Bundesrat passieren.
„Es wird zukünftig endlich bessere, schnellere und direktere Leistungen für alle Familien geben“, sagte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) im Anschluss an den Kabinettsbeschluss. Die Kindergrundsicherung schaffe „einen Systemwechsel – weg von der Holschuld von Bürgerinnen und Bürgern hin zu einer Bringschuld des Staates“. Schließlich würden Familien künftig direkt vom Familienservice über mögliche Ansprüche informiert, und die Berechnung und Auszahlung der Leistungen werden einfacher.
Das Vorhaben hatte in den vergangenen Wochen immer wieder für Knatsch in der Ampel-Koalition gesorgt. Insbesondere Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) stritten sich über die Finanzierung – Ende August einigten sich beide schließlich. Im Jahr der Einführung 2025 werden von der Ampel nun zunächst rund 2,4 Milliarden Euro Mehrkosten veranschlagt.
Aus Regierungskreisen hatte es zudem geheißen, dass bei steigender Inanspruchnahme der Leistungen der Kindergrundsicherung die Kosten in den Folgejahren auf bis zu sechs Milliarden Euro ansteigen könnten.
Garantiebetrag plus X
Konkret ist folgendes geplant: Ein sogenannter Garantiebetrag wird für alle Kinder ausgezahlt. Er löst das heutige Kindergeld (aktuell 250 Euro pro Monat) ab. Kinder, die erwachsen sind, aber noch studieren oder in der Ausbildung sind, sollen diesen Garantiebetrag direkt bekommen – anders als das Kindergeld heute, das in der Regel an die Eltern geht. Zu diesem Garantiebetrag hinzukommt je nach Bedürftigkeit ein Zusatzbeitrag, nach Alter gestaffelt und je nach Einkommenssituation der Eltern. Je weniger sie verdienen, desto höher soll er ausfallen.
Als zentrale Anlaufstellen zuständig sein sollen die heutigen Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit (BA), die schon für das Kindergeld zuständig sind. Sie sollen künftig „Familienservice“ heißen und Eltern künftig auch aktiv auf Leistungen hinweisen, die ihnen zustehen. Die Beantragung soll vollständig online möglich sein.
Paus will die Pläne nach der Kabinettssitzung in Berlin vorstellen. Sie und Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatten lange und hart über die Finanzierung gestritten.
Paus optimistisch bei Kindergrundsicherung ab 2025
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) geht bei der Kindergrundsicherung von einem Start „im Verlauf“ des Jahres 2025 aus. „Bleibt es bei der geplanten Verabschiedung zu Beginn des kommenden Jahres, können wir im Verlauf des Jahres 2025 mit der stufenweisen Einführung beginnen“, sagte die für Familiensachen zuständige BA-Vorständin Vanessa Ahuja am Mittwoch vor einem erwarteten Beschluss des Bundeskabinetts in Berlin. Die Zeit sei nötig, um etwa die dafür notwendigen, komplexen IT-Lösungen zu programmieren.
Der Gesetzentwurf, der am Mittwoch im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden soll und dann noch im Bundestag und im Bundesrat behandelt werden muss, sieht vor, dass ab 2025 verschiedene staatliche Leistungen für Kinder gebündelt werden.
Grüne wollen mehr Geld ausgeben, FDP dagegen
Den Grünen war und ist neben einer Zusammenlegung von Leistungen besonders wichtig, dass diese auch erhöht werden. Die FDP ist eher in Sorge um die Staatsfinanzen und immer höhere Ausgaben und verweist darauf, dass bereits deutliche Anhebungen beim Bürgergeld und Kindergeld in Kraft sind. Paus hatte zuerst 12 Milliarden Euro im Jahr für die Kindergrundsicherung gefordert, Lindner hatte 2 Milliarden Euro veranschlagt.
Geeinigt hat man sich nun laut Gesetzentwurf auf folgenden Finanzrahmen: Für das Startjahr 2025 werden wegen der Kindergrundsicherung Mehrausgaben von etwa 2,4 Milliarden Euro eingeplant. Bei steigender Inanspruchnahme durch die geplante bessere Übersichtlichkeit könnten die jährlichen Mehrkosten auf bis zu 6 Milliarden Euro im Jahr 2028 anwachsen.
Wie beim Bürgergeld wird es regelmäßige automatische Anpassungen nach oben entsprechend der Preisentwicklung im Land geben. Daher sind die Mehrausgaben und die genaue Höhe der Kindergrundsicherung heute noch nicht genau zu beziffern. Paus hatte im August Summen zwischen 530 Euro (für Kinder bis sechs Jahren) bis 636 Euro (für die ältesten Kinder) genannt. Das waren aber nur Schätzwerte. Die genauen Beträge hängen von der Preisentwicklung bis zur Einführung der Leistung ab und vom Einzelfall, je nach Einkommenssituation der Familie. (dpa/dl)
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